Seit dem 1. Januar 2023 ist Immobilienkauf in Sachsen bei den Erwerbsnebenkosten teurer geworden. Der Grunderwerbsteuersatz beträgt für neue Rechtsvorgänge 5,5 Prozent.
Die Änderung wirkt unmittelbar auf das Eigenkapital, das Käufer neben dem eigentlichen Kaufpreis benötigen. Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro entspricht die Grunderwerbsteuer allein 22.000 Euro. Hinzu kommen typischerweise Notar- und Grundbuchkosten sowie gegebenenfalls weitere Erwerbs- oder Finanzierungskosten.
Nebenkosten finanzieren keine zusätzliche Immobilie
Für die Kaufentscheidung ist wichtig, Kaufpreis und Gesamtkosten auseinanderzuhalten. Wer nur auf die monatliche Darlehensrate schaut, kann die einmaligen Nebenkosten unterschätzen. Banken bewerten außerdem, wie viel Eigenkapital tatsächlich für Kaufpreis und Nebenkosten zur Verfügung steht.
Die höhere Grunderwerbsteuer verändert deshalb nicht den Wert einer Immobilie. Sie verändert die Rechnung des Käufers. Gerade in einer Phase ohnehin höherer Finanzierungszinsen kann das den finanziellen Spielraum zusätzlich einengen.
Auch Verkäufer sollten die Käuferrechnung verstehen
Verkäufer zahlen die Steuer zwar nicht. Für die Vermarktung spielt sie trotzdem eine Rolle, weil die Zielgruppe den Kaufpreis immer als Teil einer größeren Gesamtbelastung betrachtet. Ein Angebotspreis, der die Finanzierungsrealität völlig ignoriert, wird dadurch nicht plausibler.
Bei beweglichem Inventar oder besonderen Vertragsgestaltungen können steuerliche Einzelheiten abweichen. Solche Fragen gehören in die individuelle steuerliche beziehungsweise notarielle Beratung und nicht in pauschale Rechenmodelle.
Die einfache Konsequenz ab Januar 2023 lautet: Wer in Sachsen kauft, sollte die 5,5 Prozent Grunderwerbsteuer von Beginn an als festen Bestandteil der Erwerbsnebenkosten einplanen.
Weiterführend im Archiv
- Vom Notartermin bis zum Grundbuch: Wie ein Immobilienkauf abgewickelt wird
- EZB-Zinsgipfel 2023: Finanzierung wird zum stärkeren Selektionsfaktor
Archivhinweis: Dieser Beitrag wurde nachträglich als historische Einordnung erstellt. Tatsachen und Bewertungen beziehen sich auf den im Beitrag zugrunde gelegten damaligen Daten- und Rechtsstand; spätere Querverweise sind heutige Archivpflege.
Quellen und Datengrundlage
Hinweis: Keine Steuerberatung. Für den konkreten Erwerb sind die individuellen steuerlichen und vertraglichen Umstände maßgeblich.
