Seit Jahresbeginn gilt für viele vermietete Gebäude eine neue Kostenlogik: Die CO₂-Kosten für fossile Brennstoffe werden nicht mehr pauschal allein über die Betriebskosten an den Mieter weitergereicht. Vermieter beteiligen sich abhängig von der energetischen Qualität des Gebäudes.
Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Für Wohngebäude erfolgt die Aufteilung über ein Stufenmodell, das sich an den CO₂-Emissionen des Gebäudes pro Quadratmeter orientiert. Je ungünstiger die Emissionsbilanz, desto größer kann der Anteil des Vermieters ausfallen.
Die Regelung verbindet Verbrauch und Gebäudezustand
Der Gedanke dahinter ist nachvollziehbar: Mieter beeinflussen ihr Heizverhalten, Vermieter entscheiden über viele langfristige Eigenschaften des Gebäudes – etwa Heizung, Dämmung oder Fenster. Die Kosten werden deshalb zwischen beiden Seiten verteilt.
Für Vermieter ist das vor allem ein Abrechnungsthema. Die Aufteilung erfolgt regelmäßig im Rahmen der Betriebskostenabrechnung. Bei Etagenheizungen oder direkter Brennstoffversorgung können andere Abläufe gelten, weil Mieter die Brennstoffrechnung selbst erhalten.
Für Anleger wird Energie auch wirtschaftlich konkreter
Die neue Regelung macht einen Punkt sichtbar, der für Kapitalanlagen ohnehin gilt: Der energetische Zustand beeinflusst nicht nur abstrakte Energiekennwerte, sondern tatsächliche laufende Kosten. Das betrifft Vermietbarkeit, Nebenkosten, mögliche Modernisierungen und nun zusätzlich die Verteilung der CO₂-Kosten.
Eine einzelne CO₂-Kostenposition entscheidet noch nicht über die Qualität einer Immobilie. Sie ist aber ein weiteres Argument dafür, technische Daten nicht vom wirtschaftlichen Gesamtbild zu trennen.
Für Käufer vermieteter Immobilien lohnt sich deshalb die Frage: Welche Heizung ist vorhanden, wie hoch ist der Energieverbrauch, welche Modernisierungen sind absehbar und wie verteilen sich laufende Kosten tatsächlich?
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Archivhinweis: Dieser Beitrag wurde nachträglich als historische Einordnung erstellt. Tatsachen und Bewertungen beziehen sich auf den im Beitrag zugrunde gelegten damaligen Daten- und Rechtsstand; spätere Querverweise sind heutige Archivpflege.
Quellen und Datengrundlage
Der Beitrag erläutert die Grundsystematik und ersetzt keine Prüfung einer konkreten Betriebskostenabrechnung.
