Die Grundsteuer begleitet Eigentümer meistens unspektakulär über viele Jahre. Die anstehende Reform ändert daran zunächst nichts – wohl aber an der Grundlage, auf der sie künftig berechnet wird.
Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Die bisherige Bewertung auf Basis sehr alter Einheitswerte durfte nicht dauerhaft fortgeführt werden. Bund und Länder haben deshalb ein neues Bewertungsrecht geschaffen. Die erste Hauptfeststellung der neuen Grundsteuerwerte erfolgt auf den 1. Januar 2022; wirksam für die tatsächliche Grundsteuer wird das neue Recht ab 1. Januar 2025.
Warum Eigentümer schon 2022 betroffen sind
Zwischen Bewertungsstichtag und neuer Steuer liegen mehrere Jahre. Das bedeutet nicht, dass bis 2025 nichts zu tun wäre. Die Finanzverwaltung benötigt zunächst Daten zu den Grundstücken und Gebäuden, damit neue Grundsteuerwerte und Messbeträge ermittelt werden können.
Für Eigentümer ist das ein guter Anlass, die eigenen Objektunterlagen zu ordnen: Grundstücksgröße, Flurstück, Wohn- und Nutzflächen, Baujahr und gegebenenfalls weitere wertrelevante Angaben sollten nachvollziehbar dokumentiert sein. Welche Daten im konkreten Verfahren erforderlich werden, hängt vom jeweils anzuwendenden Modell ab. Sachsen weicht in Teilbereichen vom Bundesmodell ab.
Neue Bemessung heißt nicht automatisch gleiche Veränderung
Eine häufige Fehlannahme wäre, aus der Reform schon heute eine konkrete künftige Steuerbelastung abzuleiten. Die tatsächliche Grundsteuer entsteht erst aus mehreren Komponenten: Bewertung, Steuermesszahl und kommunalem Hebesatz. Deshalb können sich Auswirkungen zwischen Grundstücken und Gemeinden unterscheiden.
Für Immobilienentscheidungen ist die Reform trotzdem relevant. Grundsteuer gehört zu den laufenden Objektkosten. Bei vermieteten Immobilien spielt außerdem die Betriebskostenstruktur eine Rolle. Wer kaufen, verkaufen oder langfristig halten möchte, sollte die neuen Bescheide deshalb später nicht nur abheften, sondern auf Plausibilität prüfen.
Ende 2021 ist die wichtigste Botschaft noch unspektakulär: Die Reform startet nicht erst 2025. Der Bewertungsprozess beginnt 2022 – und gute Objektunterlagen helfen auch hier.
Weiterführend im Archiv
- Neue Grundsteuer ab 2025: Was Eigentümer jetzt prüfen sollten
- Wohnfläche ist nicht Nutzfläche: Warum Quadratmeterangaben geprüft werden sollten
Archivhinweis: Dieser Beitrag wurde nachträglich als historische Einordnung erstellt. Tatsachen und Bewertungen beziehen sich auf den im Beitrag zugrunde gelegten damaligen Daten- und Rechtsstand; spätere Querverweise sind heutige Archivpflege.
Quellen und Datengrundlage
Hinweis: Der Beitrag dient der allgemeinen Einordnung und ersetzt keine steuerliche Beratung.
