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Wissen

Wie gebe ich ein Kaufangebot für eine Immobilie richtig ab?

Unterlagen und Stift auf einem Schreibtisch – Foto: Kelly Sikkema / Unsplash

Nach einer überzeugenden Besichtigung kommt häufig der Satz: „Dann machen Sie uns bitte ein Angebot.“ Damit ist nicht das Exposé gemeint, sondern die Erklärung des Interessenten, zu welchem Preis und unter welchen Rahmenbedingungen er kaufen möchte.

Ein gutes Kaufangebot muss nicht kompliziert sein. Es sollte aber so klar sein, dass Verkäufer und Makler erkennen können, was tatsächlich angeboten wird und wie belastbar die Kaufabsicht ist.

Was in ein Kaufangebot gehört

Im Mittelpunkt steht der angebotene Kaufpreis. Daneben sind der Finanzierungsstatus, ein gewünschter Übergabetermin und besondere Bedingungen relevant. Wenn der Kauf beispielsweise von einer noch ausstehenden Finanzierungsentscheidung oder bestimmten Unterlagen abhängt, sollte das offen benannt werden.

Hilfreich ist außerdem eine klare Identifikation der Kaufinteressenten und des Objekts. Vage Formulierungen wie „wir würden ungefähr … zahlen“ schaffen eher neue Rückfragen als Verbindlichkeit.

Finanzierungsstatus ist ein Teil des Angebots

Für Verkäufer ist nicht nur die Höhe des Kaufpreises wichtig, sondern auch die Wahrscheinlichkeit, dass der Kauf tatsächlich umgesetzt werden kann. Eine vorhandene Finanzierungsbestätigung oder zumindest eine bereits geprüfte Finanzierung kann deshalb ein Angebot stärken.

Das bedeutet nicht, dass der höchste Preis immer gewinnt. Ein etwas niedrigeres, aber sauber finanziertes und klar strukturiertes Angebot kann für einen Verkäufer wirtschaftlich attraktiver sein als ein Höchstgebot mit vielen offenen Punkten.

Ein Kaufangebot ersetzt nicht den Notar

Der Kaufvertrag über ein Grundstück beziehungsweise eine Immobilie bedarf nach § 311b BGB der notariellen Beurkundung. Eine E-Mail oder ein schriftliches Kaufangebot ersetzt diesen notariellen Vertrag nicht. Trotzdem sollten Käufer Formulierungen nicht leichtfertig wählen; bei rechtlich komplexen Vorvereinbarungen gehört die Prüfung in fachkundige Hände.

Verhandeln heißt begründen können

Ein Kaufangebot unterhalb des Angebotspreises ist nicht automatisch unverschämt. Sinnvoll ist aber eine nachvollziehbare Grundlage: notwendige Investitionen, Vergleichsangebote, Finanzierung oder konkrete Objektmerkmale. Eine sachliche Begründung verbessert die Gesprächsbasis deutlich gegenüber einem beliebigen Abschlag.

Nach Annahme eines Kaufpreises beginnt die eigentliche Abwicklung: Unterlagen für Bank und Notariat, Kaufvertragsentwurf, Abstimmung offener Punkte und schließlich die Beurkundung.

Weiterführend im Archiv

Archivhinweis: Dieser Beitrag wurde nachträglich als historische Einordnung erstellt. Tatsachen und Bewertungen beziehen sich auf den im Beitrag zugrunde gelegten damaligen Daten- und Rechtsstand; spätere Querverweise sind heutige Archivpflege.

Quellen und Datengrundlage

Allgemeine Einordnung, keine rechtliche Beratung zu einem konkreten Angebot oder einer Vorvereinbarung.