Seit dem 18. September 2018 können Familien und Alleinerziehende das neue Baukindergeld bei der KfW beantragen. Gefördert wird der erstmalige Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum – sowohl Neubau als auch Bestand.
Der Zuschuss beträgt 1.200 Euro je Kind und Jahr über einen Zeitraum von zehn Jahren. Bei einem Kind sind damit insgesamt 12.000 Euro möglich, bei zwei Kindern 24.000 Euro.
Die Förderung hat Einkommensgrenzen
Für einen Haushalt mit einem Kind liegt die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens bei 90.000 Euro. Für jedes weitere Kind erhöht sie sich um 15.000 Euro. Das geförderte Kind muss unter 18 Jahre alt sein und im Haushalt leben.
Die Förderung gilt rückwirkend für Erwerbe beziehungsweise Bauvorhaben ab dem 1. Januar 2018. Beantragt wird sie erst nach dem Einzug.
12.000 Euro sind hilfreich – aber kein Kaufargument für sich
Gerade in einem Markt mit steigenden Immobilienpreisen sollte eine Förderung nicht dazu führen, den maximalen Kaufpreis einfach um den Zuschuss zu erhöhen. Entscheidend bleibt, ob Kaufpreis, Nebenkosten, Eigenkapital, Finanzierung und notwendige Investitionen langfristig tragbar sind.
Das Baukindergeld kann eine Finanzierung verbessern. Es ersetzt aber weder Eigenkapital noch eine realistische Monatsratenrechnung.
Bestandsimmobilien werden ausdrücklich mitgefördert
Für den Leipziger Markt ist relevant, dass nicht nur Neubauten förderfähig sind. Familien können auch beim erstmaligen Erwerb einer bestehenden selbstgenutzten Immobilie profitieren. Damit kann das Programm gerade in einem Markt mit knappem Bauland auch den Kauf vorhandener Häuser und Wohnungen unterstützen.
Weiterführend im Archiv
- Leipzig 2018: Grundstückspreise erreichen neue Höchststände
- Familienwohnen in Sachsen: Förderfinanzierung 2026
Archivhinweis: Dieser Beitrag wurde nachträglich als historische Einordnung erstellt. Tatsachen und Bewertungen beziehen sich auf den im Beitrag zugrunde gelegten damaligen Daten- und Rechtsstand; spätere Querverweise sind heutige Archivpflege.
Quellen und Datengrundlage
Die Darstellung beschreibt den Förderstand im September 2018. Förderprogramme und Bedingungen können später geändert oder beendet werden.
